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Schriftliche Übersetzungen

Die Preisgestaltung bei Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz.  Nach § 11 JVEG beträgt das Honorar für eine Übersetzung 1,25 Euro pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Bei außergewöhnlich schwierigen Texten erhöht sich das Honorar auf 4,00 € pro Normzeile.

Auf Ihre Anfrage erstelle ich Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden gelten folgende Pauschalpreise:

Geburtsurkunde (gekürzte Abschrift)

30 €
Geburtsurkunde (vollständige Abschrift) 40 €
Heiratsurkunde   (gekürzte Abschrift) 30 €
Heiratsurkunde   ((vollständige Abschrift) 40 €
Abschrift aus dem Familienbuch 45 €
Ehefähigkeitsnachweis 30 €
Sterbeurkunde 35 €
Führerschein (PKW) 35 €

 

Schulzeugnisse, Magisterurkunden, Arbeitszeugnisse, Taufscheine, KFZ Unterlagen, ärztliche Atteste, usw. 1,25 € pro Normzeile
Geschäftskorrespondenz 1,40 € pro Normzeile
Gerichtliche Schriftstücke, notarielle Urkunden (außer Verträge),polizeiliche Schriftstücke, Belehrungen 1, 85 € pro Normzeile
Verträge, Handelspapiere sowie buchhalterische und steuerrechtliche Unterlagen 2,00 € pro Normzeile

 

Dolmetschen

Das Honorar für Dolmetschen wird gemäß Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz  berechnet und beläuft sich auf 55 € für jede angefangene Stunde. Die Fahrt- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber.

 

Beratung

Die Vergütung wird individuell festgestellt und beträgt zwischen 50 € und 150 € pro Stunde je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Fragestellung.

 

 

 

Anmerkungen

  • Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, nach § 19 (1) USTG weise ich keine Umsatzsteuer aus
  • Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen
  • Für Neukunden des Übersetzungsbüros POLINGUA gilt die Vorauszahlung in Form von Banküberweisung
  • Bei Postversand werden zusätzlich Portokosten berechnet
  • Im Falle von Unstimmigkeiten gilt das BGB